Ausschreibung

Liebe Braunsberg-Fahrerinnen und Fahrer,logo

wir freuen uns über das Interesse an unserer Veranstaltung!
 
Teilnahmeberechtigt sind:
 
• Sportwagen, klassische Automobile, Motorräder und Gespanne
 bis einschließlich Baujahr 1980
• Youngtimer bis einschließlich Baujahr 1988 - limitierte Startplätze

Nenngeld:
    
€ 80,- pro Automobil,
€ 65,- pro Motorrad
€ 55,- für Teilnehmer unter 27 Jahren (Alter des Fahrers am Veranstaltungstag)
Das Nenngeld ist bei Nennung zu überweisen:  


English Sportscar Club-Wien
IBAN: AT41 1100 0097 7418 4700, BIC: BKAU ATWW
Verwendungszweck: BB2024, Name des Fahrers (unbedingt angeben!)
                    
Nennung:

Nennungen müssen bis 25. April in den Händen des Veranstalters sein.

ESCC, z.Hd Birgit Steinmetz, Herzmanskystraße 20/2/6, 1140 Wien
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Nennbestätigung wird bei rechtzeitig eingelangter Nennung gemeinsam mit Zufahrtshinweisen/Parkplatzordnung und der Zufahrtsgenehmigung bis 30. April per Post oder E-Mail übersendet. Der Veranstalter kann eine Nennung jedoch ohne Angabe von Gründen ablehnen und teilt dies ebenfalls bis 30. April in schriftlicher Form mit. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung nach Abzug der Unkosten zurückerstattet. Nachnennungen werden gegen Bezahlung des doppelten Nenngelds akzeptiert.

Nennungen können nur mit dem offiziellen Nennformular akzeptiert werden.

Nennungen werden elektronisch verarbeitet. Weiters weisen wir darauf hin daß Fotos dieser Veranstaltung veröffentlicht werden und Sie bzw Ihre Fahrzeuge darauf erkennbar sein können. Mit Abgabe einer Nennung werden diese Bedingungen anerkannt und akzeptiert.
              
Treffpunkt:   

Parkplatz beim Bergbad in Hainburg/Donau
8.15 – 9.30 technische + administrative Abnahme, Start 10.00
Bis 9.15 nicht übernommene Startunterlagen werden an Nachnennende vergeben.

Wertung/Fahrtregeln

Es sind zwei Läufe zu fahren, gewertet wird die Genauigkeit der zeitlichen Übereinstimmung. Gewinner ist derjenige Teilnehmer, der die geringste Zeitabweichung erzielt. Bei Zeitgleichheit entscheidet das Baujahr des älteren Fahrzeuges, in zweiter Linie das Alter des älteren Fahrers zu seinen Gunsten.
Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und des Streckenpersonals ist unbedingt nachzukommen. Während der gesamten Veranstaltung ist die StVO einzuhalten, eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h darf nicht überschritten werden

Jedes Fahrzeug, das während eines Wertungslaufes zum Stillstand kommt, ist auf dem schnellsten Weg von der Strecke zu bringen. Es ist ausdrücklich untersagt, ein Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung zu fahren oder zu schieben.
Die Mit- und Inbetriebnahme von Stoppuhren und ähnlichen Zeitmeßinstrumenten, Tripmastern etc. ist untersagt. Die Fahrtleitung behält sich das Recht vor Fahrer, die diese Bedingungen nicht einhalten, zu disqualifizieren.

Allgemeines/Durchführungsbestimmungen

Die Fahrzeuge sollten für den Straßenverkehr zugelassen sein. Die Teilnahme mit Probe- oder Überstellungskennzeichen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Rücksprache mit der Fahrtleitung möglich.
Die technische Abnahme entbindet die Fahrer nicht von der Verantwortung für die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Fahrzeuge mit groben technischen Mängeln, ungültiger oder fehlender Begutachtungsplakette, sowie wissentlich falsch angegebenem Baujahr werden nicht zur Wertungsfahrt zugelassen. Weiters kann die Fahrtleitung Fahrzeuge ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.
Alle Fahrzeuge müssen eine KFZ-Haftpflichtversicherung aufweisen und ihre Fahrer im Besitz der behördlich vorgeschriebenen Dokumente sein. Weiters haben die Fahrzeuge im bestmöglichen Originalzustand zu sein, Änderungen die der Fahrsicherheit dienen sind jedoch gestattet. Motorradfahrern ist das Tragen von Sturzhelmen vorgeschrieben.

Jeder Teilnehmer haftet für sich selbst, seine Begleiter, sein Fahrzeug und durch selbige(s) verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Er trägt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung und verzichtet mit seiner Unterschrift auf jeden Rückgriff auf die Veranstalter und die Funktionäre.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung bei Vorliegen zwingender Gründe zu verschieben oder abzusagen.

Jeder Teilnehmer, der noch nicht an der Braunsberg Bergwertung teilgenommen hat, muss VERPFLICHTEND an einer Besichtigungsfahrt hinter einem Streckenfahrzeug teilnehmen.
Diese Besichtigungsfahrt beginnt pünktlich um 9 30 beim Bergbad.

!!!!! Wer diese Fahrt nicht absolviert, wird nicht zum Start zugelassen !!!!!

Um 9 Uhr 45 findet eine Fahrerbesprechung am Start statt. Diese ist für alle Teilnehmer verpflichtend.

Bei der administrativen Abnahme ist folgendes mitzubringen:
• Führerschein
• Zulassungsschein
• Versicherungsbestätigung, so kein Kennzeichen montiert
• Zahlungsnachweis

Bei der technischen Abnahme wird folgendes kontrolliert:
• § 57 a
• technisches und optisches Erscheinungsbild

Info: +43 (0)664/75 14 52 07

 Hier geht es zur Nennung!

Auch dieses Jahr wieder:

YOUNG DRIVERS PREFERRED!!!  hier weiterlesen